Mietvertrag
über die Anmietung der Ferienwohnung Haus Jümmeblick
zwischen
Gabriele und Reinhardt Uhlig, 26847 Detern Wördestrasse 18 – nachfolgend: Vermieter –
und
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Name und Anschrift
nachfolgend: Mieter genannt
§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel
(1) Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft
Ferienwohnung Haus Jümmeblick
Wördestrasse 18 (Obergeschoß)
26847 Detern
für insgesamt _____ Erwachsene Personen und _____ Kinder im Alter von ___________
Es gilt die in der Anlage beigefügte Hausordnung.
Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt .
(2) Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert.
Bettwäsche- und Badetuch plus Handtuch pro Person ist im Preis enthalten.
(3) Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die Einrichtungen zu benutzen.
(4) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit Haustür-/Wohnungsschlüssel.
§ 2 Mietzeit, An- und Abreise
(1) Das Mietobjekt wird für die Zeit vom _________ bis zum ________ an den Mieter vermietet.
(2) Die Anreise erfolgt am Anreisetag __________ ab 15:00 Uhr.
(3) Die Abreise erfolgt am Abreisetag __________ spätestens 10:00 Uhr.
(4) Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen.
§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise
(1) Im Mietpreis sind enthalten Bettwäsche, Handtücher, Strom, Wasser, Heizung. Die Endreinigung wird gesondert berechnet.
(2) Der Gesamtmietpreis beträgt nach Angaben der gemeldeten Personen und der Mietdauer inkl. aller Nebenkosten ______________ €uro.
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(3) Der Betrag ist wie folgt zu entrichten:
Der Mieter hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Mietvertrags 50 % des Mietpreises als Anzahlung zu leisten.
Raiffeisen-Volksbank eG
Konto-Inhaber: Gabriele und Reinhardt Uhlig
IBAN: DE44 2856 2297 7103 0212 22
BICC: GENODEF1UPL
Verwendungszweck: Name des Mieters
Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf dasselbe Konto zu zahlen. Liegen zwischen dem
Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 14 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsschluss auf das genannte Konto zu überweisen.
(4) Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 7 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu
denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden
anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
- bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
- bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
- bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
(3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
(4) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters
(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln.
Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte
Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
(2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter
unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
(3) Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nicht gestattet.
(4) Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese befindet sich im Anhang und liegt im Mietobjekt aus.
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§ 6 Schriftform, Salvatorische Klausel
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam
oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren
Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen
bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
______________ _______________ _____________________________________
Ort Datum Unterschrift Mieter
______________ _______________ ________________________________________
Ort Datum Unterschrift Vermieter
Mietpreis in Höhe von __________________ erhalten.
_________________________________
Unterschrift Vermieter
Anlage:
1 x Hausordnung
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